AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur Allegretto für den Veranstalter:
  1. Allegretto erbringt die vereinbarten Leistungen, wie sie schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurden.
  2. Allegretto erhält die vereinbarte Vermittlungsgebühr einschließlich der gesetzlichen MwSt. ohne weiteren Abzug 1 Woche nach Rechnungszugang.
  3. Sofern Leistungen durch Drittfirmen erbracht werden, werden die Rechnungen auf den Vertragspartner von Allegretto ausgestellt und von diesem direkt an die Drittfirma gezahlt.
  4. Gebühren an die GEMA und sonstige Aufwendungen werden ebenfalls direkt vom Vertragspartner gezahlt. GEMA - Anmeldung erfolgt grundsätzlich durch den Vertragspartner von Allegretto.
    GEMA
    Postfach 2680
    65016 Wiesbaden
  5. Der Vertragspartner kann bis spätestens 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin vom Vertrag zurücktreten, ohne eine Ausfallgage zahlen zu müssen. Die Honorare für den/die Künstler sowie die Vermittlungsgebühr sind , sofern die Absage bis spätestens 3 Wochen vor der Veranstaltung stattfindet, zu 50 % zu leisten. Danach ist die volle Gage und Vermittlungsgebühr als Vertragstrafe zu zahlen. Wird aus Gründen “höherer Gewalt” die Veranstaltung durch den Auftraggeber endgültig abgesagt, ist die Leistung ohne jeden Abzug zu zahlen. Schadenersatzforderungen der übrigen Lieferanten aus Gründen der Absage gehen zu Lasten des Vertragspartners von Allegretto.
  6. Allegretto wird vorab gestattet in begründeten Fällen , wie z.B. Ausfall des verpflichteten Künstlers, Ersatz zu stellen.
  7. Sofern Allegretto den übernommenen Auftrag nicht durchführen kann, gibt Allegretto seinem Vertragspartner unverzüglich hiervon Nachricht.
  8. Der Vertragspartner verpflichtet sich während der nächsten 5 Jahre nach Abschluss dieses Vertrages den/die vermittelten Künstler nicht direkt oder über eine andere Agentur zu beschäftigen. Sollte dies dennoch geschehen, sind unabhängig des tatsächlichen Schadens bei einem Verstoß das hier vereinbarte Vermittlungshonorar gem. Ziff. 2 fällig und an Allegretto zu zahlen.
  9. Allegretto beschränkt seine Gewährleistungs- und Haftpflicht auf grob fahrlässige Handlungen und bis zu einem Betrag des 5-fachen der Leistung in Ziff. 2 exklusive der MwSt.
  10. Sollte einer dieser Vereinbarungen unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht berührt. Die unwirksame Klausel soll dann so in eine wirksame ausgelegt werden, dass dem Willen der Parteien möglichst weitgehend Rechnung getragen wird.
  11. Gerichtsstand für beide Parteien ist das AG Montabaur. Vereinbart ist die Anwendung deutschen Rechts.


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur Allegretto für Künstler:
  1. An- und Abreise erfolgt vom Künstler / Ensemble selbständig und auf eigenes Risiko.
  2. Der Künstler / das Ensemble zahlt seine Kosten und Aufwendungen selbst. Diesbezüglich wird Allegretto von allen Ansprüchen frei gestellt; insbesondere den Sozial- und Steuerbeiträgen.
  3. Sollte der Künstler / das Ensemble aus Gründen der “höheren Gewalt” nicht erscheinen können, ist dies sofort Allegretto zu melden. Andere Absagen müssen 6 Wochen vor dem Termin des Auftritts bei Allegretto eingegangen sein. Erscheint/erscheinen der/die Künstler nicht oder werden die vereinbarten Absprachen nicht eingehalten, wird unabhängig vom tatsächlichen Schaden eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Gage fällig und ist innerhalb von 10 Tagen nach dem Auftrittstermin zahlbar.
  4. Der Veranstalter bzw. die Agentur Allegretto können bis spätestens 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin vom Vertrag zurücktreten, ohne dass eine Ausfallgage zu zahlen ist. Sofern eine Absage bis spätestens 3 Wochen vor der Veranstaltung stattfindet sind 25 % der Gage zu leisten. Danach kann der Künstler / das Ensemble 50% der Gage beanspruchen.
  5. Für den Zeitraum von 3 Jahren nach dem Abschluss dieses Vertrages ist es dem Künstler/ dem Ensemble untersagt, den Auftraggeber von Allegretto selbständig oder durch eine andere Agentur anzugehen, um Folgeaufträge direkt zu erhalten. Dem Künstler / dem Ensemble ist es untersagt, persönliche Visitenkarten innerhalb einer von Allegretto vermittelten Veranstaltung in Umlauf zu bringen. Sollte der Künstler / das Ensemble ohne Vermittlung von Allegretto innerhalb dieser 3 Jahre bei dem Auftraggeber auftreten, wird eine Vertragsstrafe in Höhe der zweifachen vereinbarten Gage fällig und ist sofort zahlbar nach Aufforderung.
  6. Sollte einer dieser Vereinbarungen unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht berührt. Die unwirksame Klausel soll dann so in eine wirksame Klausel ausgelegt werden, dass dem Willen der Parteien möglichst weitgehend Rechnung getragen wird.
  7. Gerichtsstand für beide Parteien ist Montabaur. Vereinbart ist die Anwendung deutschen Rechts.

Agentur Allegretto
Inhaberin: Christiane Stadtfeld
Halfterweg 26 - 56412 Gackenbach - Tel.: 06439 9090186
Layout und Programmierung: copernico.de